Lexikon – Gutachten



Was ist ein Gutachten?

Ein Gutachten ist ein begründetes Urteil eines Sachverständigen über eine Zweifelsfrage. Ein Gutachten dient dem Auftraggeber als Entscheidungshilfe. Gutachten können in verschiedensten Kontexten erstellt werden.
Privatgutachten
Privatgutachten werden als Werkvertrag ( §§ 631 ff BGB ) zwischen dem Sachverständigen und dem Auftraggeber vereinbart. Zweck der Gutachten können Qualitäts-Anlagenabnahmen, Schadensdokumentation und die Ermittlung von Schadensursachen sein.
Gerichtsgutachten
Gerichtsgutachten sind von Gerichten bestellte Expertisen auf der Grundlage eines Beweisbeschlusses. Der Sachverständige unterliegt dabei den strengen Regeln der Zivilprozessordnung ( ZPO ) Die Beurteilung erfolgen unabhängig und unparteiisch.
Ertragsgutachten
Ertragsgutachten errechnen die Menge an elektrischer Energie, welche eine Photovoltaikanlage durch absorbieren von Solarstrahlung erzeugen kann. Dabei werden gängige. anerkannte Einstrahlungsdatenbanken für die Festlegung der Eingangsgröße bzw. der Globalstrahlung verwendet. Im Gutachten werden dann sämtliche Verluste der Anlage abgeschätzt damit der Anlagenwirkungsgrad bestimmt. Aus Anlagenwirkungsgrad und der Energieeinstrahlung wird dann die mögliche erzeugbare elektrische Energiemenge berechnet.
Qualitätsgutachten
Ein Qualitäts-/Abnahmegutachten beschreibt und bewertet die Beschaffenheit einer Anlage. Dabei wird der Ist-Zustand bestimmter Anlagenteile festgestellt, dokumentiert und mit dem Sollzustand abgeglichen. Der Sollzustand ergibt aus de vertragliche vereinbarten oder der üblich zu erwartende Beschaffenheit. Der Prüfumfang wird mit dem Sachverständigen – häufig ein einem Sachverständigenvertrag – festgelegt.

Der Sollzustand orientiert sich an den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik, Vorgaben der Hersteller einzelner Komponenten oder an den Kenntnissen und Erfahrungen des Sachverständigen.
Schadensgutachten
Ein Schadengutachten hat immer einen konkreten Sach- oder auch Vermögensschaden im Fokus. Eine Ermittlung allgemeiner nicht schadensursächlicher Qualitätsmangel ist in der Regel nicht Bestandteil einer derartigen Expertise. Die wesentlichen Leistungen bei einem Schadengutachten sind die Vorortbesichtigung und Dokumentation des Schadens mittels digitaler Bilder. Im Gutachten wird die Schadenssituation anhand dieser Bilder beschrieben und möglichen Ursachen analysiert.

Ursachen bei Sachschäden sind häufig Planungs-, Material-, Verarbeitungs- und Materialfehler. Sachschäden entstehen auch, wenn Anlagen längere Betriebszeiten aufweisen. Diese Schäden entstehen häufig aufgrund von Alterungs- und Abnutzungsprozessen der Materialkomponenten. Schäden können aber auch aufgrund von äußeren Einflüssen durch Blitzschlag, Überspannung, Hagel, Sturm und Schneelasten entstehen.
Michael Feldhues – Dachdeckermeister, TÜV Zertifizierter Sachverständiger für Photovoltaikanlagen & TÜV Zertifizierter Fachberater für PV und Speichertechnik


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