Solarpflicht in Nordrhein-Westfalen (NRW)
Seit dem 1. Januar 2025 gibt es in Nordrhein-Westfalen eine Solarpflicht für alle Neubauten. Hier sind die wichtigsten Details:
Was ist die Solarpflicht?
Die Solarpflicht bedeutet, dass Neubauten verpflichtend mit Solaranlagen ausgestattet werden müssen. Dies gilt sowohl für Photovoltaikanlagen (zur Stromerzeugung) als auch für Solarthermieanlagen (zur Warmwasserbereitung).
Rechtliche Grundlagen
Die Solarpflicht ist in der Landesbauordnung NRW verankert. Eine Photovoltaikanlage muss mindestens 30% der Brutto-Dachfläche eines Neubaus bedecken1.
Zeitplan und Geltungsbereich
Ausnahmen
Es gibt einige Ausnahmen von dieser Pflicht:
Vorteile und Ziele
Die Solarpflicht soll die Nutzung erneuerbarer Energien fördern und einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende leisten. In Zukunft sollen Neubauten und Bestandsgebäude vermehrt nachhaltige Energiequellen nutzen und so CO₂-Emissionen reduzieren.
Bußgelder und Sanktionen
Bei Missachtung der Solarpflicht drohen erhebliche Bußgelder. Bei Ein- oder Zweifamilienhäusern kann das Bußgeld bis zu 5000 Euro betragen, bei Mehrfamilienhäusern bis zu 25.000 Euro1.
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