

In meinen Vorträgen werde ich regelmäßig gefragt, welche Regelwerke beim Bau einer Photovoltaikanlage eigentlich zu beachten sind – insbesondere aus Sicht des Dachdecker-, Zimmerer- und Elektrohandwerks.
Die Antwort ist komplexer, als viele vermuten.
Der Bau einer PV-Anlage ist keine rein elektrotechnische Maßnahme. Es handelt sich um einen gewerkeübergreifenden Eingriff in ein bestehendes Bauwerk.
Ein typisches Beispiel: PV-Anlage auf einem Flachdach mit Abdichtung.
Hier greifen mehrere Regelwerke gleichzeitig:
🔹 Fachregeln des Dachdeckerhandwerks für Abdichtungen
🔹 DIN 18531 (Abdichtung von Dächern)
🔹 Windsog- und Lasteinwirkungen nach DIN EN 1991 (Eurocode 1)
🔹 Herstellervorgaben der Montagesysteme
🔹 DIN VDE 0100-712 im Elektrobereich
🔹 ggf. Brandschutzanforderungen nach Landesbauordnung
Themen wie Statik, Bauphysik, Absturzsicherung, Abstände zu RWA/Einbauteilen, Blitzschutz usw. gehören auch dazu.
In der Praxis sehe ich häufig folgende Problematik:
Die Ballastierung wird rein statisch berechnet –
aber die Druckbelastung auf der Dämmung/Abdichtung oder die Schutzlage wird nicht ausreichend berücksichtigt.
Oder:
Durchdringungen werden elektrotechnisch geplant, ohne die Abdichtungssystematik einzubeziehen.
Das Ergebnis zeigt sich oft erst Jahre später:
Undichtigkeiten, Verformungen oder Schäden an der Dachkonstruktion.
Photovoltaik ist kein „Aufstellen von Modulen“.
Es ist ein Eingriff in ein komplexes Dachsystem.
Die entscheidende Frage ist nicht:
Welches Gewerk ist zuständig?
Sondern:
Wer betrachtet die Schnittstellen ganzheitlich?
Ein spannendes Thema 🙂